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BGR 128
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Arbeiten in kontaminierten Bereichen können Bauarbeiten (auch Abbrucharbeiten) auf industriell oder gewerblich genutztem oder ehemals genutztem Gelände, auf dem mit dem Vorhandensein von kontaminierten Bereichen oder noch unbekannten Gefahrstoffbelastungen gerechnet werden muß, umfassen. Dazu zählen auch Arbeiten zur Sanierung von Böden, Gewässern und baulichen Anlagen, die durch Gefahrstoffe kontaminiert sind. Um die Sicherheit und Gesundheit der auf der Baustelle Beschäftigten wie von Dritten (Anwohner) zu gewährleisten, sind unter Beachtung einschlägiger Richtlinien und Vorschriften entsprechende Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen.

Den jeweiligen Erfordernissen entsprechend, kann Ihnen das Büro folgende Leistungen anbieten:

Ermittlung der vorhandenen Gefahrstoffe/Informationsbeschaffung

  • Auswertung, Beurteilung vorhandener Informationen, Dokumente etc.
  • Veranlassen erforderlicher Maßnahmen zur Informationsbeschaffung
  • Auswertung, Beurteilung der ermittelten Stoffe

Ermittlung und Beurteilung der bei der Arbeit zu beachtenden Gefahren

  • Charakterisierung der ermittelten Stoffe hinsichtlich ihrer Eigenschaften
  • Ermittlung und Beurteilung daraus ableitbarer Gefahren

Auswahl Arbeitsverfahrens, Ermittlung zu erwartender Gefährdungen 

Auswahl der einzuhaltenden Sicherheitsmaßnahmen

  • Technische Schutzmaßnahmen
  • Organisatorische Schutzmaßnahmen
  • Personenbezogene Schutzmaßnahmen
  • stoffbezogene Sicherheitsmaßnahmen

Erstellen eines baustellenbezogenen Arbeits- und Sicherheitsplans

Überwachung und Koordinierung/Fachbauleitung

  • Überwachung der Einhaltung des Arbeits- und Sicherheitsplans
  • Veranlassen erforderlicher Gefahrstoffmessungen
  • Veranlassen erforderlicher Schutzmaßnahmen
  • Aktualisierung/Anpassung des Arbeits-/Sicherheitsplans
  • Kontakt zwischen Bauverantwortlichen, Bauausführenden, Behörden 

Dokumentation