Die Zeiten, in denen ein Gebäudeabriß mit der Abrißbirne ohne Trennung der unterschiedlichen Baumaterialien erfolgte, sind vorbei. Heute gehen einem kontrollierten Gebäuderückbau sorgfältige Planungen und Untersuchungen voraus (Ermittlungspflicht des Auftraggebersgem. § 16 Gefahrstoffverordnung), deren Ziel es ist, Baustoffe – unbelastet oder schadstoffhaltig – zu erkennen, zu erfassen (Massenermittlung) und zu bewerten, um eine weitestgehende Trennung verwertbarer und beseitigungsrelevanter Materialien zu ermöglichen und durch den kontrollierten bzw. selektiven Rückbau ein ökonomisch und ökologisch sinnvolles Vorgehen zu garantieren.
Vor diesem Hintergrund stehen Ihnen über das Büro folgende Leistungen zur Verfügung:
Historische Recherche zum betreffenden Grundstück und Gebäude
Beschaffung und Auswertung standortspezifischer Akten und Daten, z.B.